Willkommen!

  • Als vom Teilhabefachdienst Soziales des zuständigen Sozialamts bewilligte Leistung. Dieses überprüft nach Antragstellung auch, ob Sie „leistungsberechtigt“ im Sinne des Gesetzes sind. Dazu kann er um eine Stellungnahme des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SpD) bitten. Sie können aber auch im direkten Kontakt mit Ihrem bezirklichen SpD um eine Befürwortung von Einzelfallhilfe bitten.

Antragsformular

  • Die Leistung können Sie auch vollständig als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Das kann dann infrage kommen, wenn Ihnen aufgrund ihrer finanziellen Situation keine staatlichen Geldleistungen zustehen. In diesem Fall müssten Sie selbst nach einer geeigneten Helferperson suchen und alle Einzelheiten mit ihr aushandeln. Beispiel: Sie haben ein zu hohes Vermögen (z.B. durch eine Erbschaft oder zu hohes Einkommen). Sie sind dann ein Selbstzahler.

Kontakt: netzwerk.efh@gmail.com

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