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Herzlich willkommen,

Sie sind über 18 Jahre alt und suchen nach direkter personenzentrierter Sozialarbeit, nach einer psychosozialen Fachkraft, die sich mit professioneller 1:1-Sozialarbeit auskennt? Dann sind Sie hier richtig!

Einzelfallhilfe kann nützlich sein, wenn es darum geht, einzelne Menschen, die von einer „Behinderung“ bedroht oder schon betroffen sind, direkt, intensiv und persönlich dabei zu unterstützen, ihr Leben zu verbessern und an der Gesellschaft teilzuhaben. Einzelfallhilfe zielt besonders auf Personen, die mit bisherigen Hilfeangeboten keine Erfolge hatten, die ganz besondere Bedarfe haben, oder auch einen ganz speziellen eigenen Anspruch an Kontrolle, Mitsprache und Mitwirkung in Bezug auf ihre soziale Eingliederung stellen.

Die Sozialpsychiatrischen Dienste in den Gesundheitsämtern der Bezirke sind die ersten Ansprechpartner für die Beantragung von Einzelfallhilfen.

  • Für einen einfachen, rechtsgültigen, formlosen Antrag für Berlin klicken Sie bitte hier.
  • Für einen einfachen, rechtsgültigen, formlosen Antrag für alle Bundesländer klicken Sie bitte hier
  • Für die vollständigen offiziellen Berliner Antragsformulare klicken Sie bitte hier. Auf dieser Senatsseite muss der „Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe (nicht barrierefrei)“ ausgefüllt, ausgedruckt und eingereicht werden beim Sozialamt Ihres Wohnbezirks. Um Einzelfallhilfe zu beantragen, muss bei Punkt 2.1 „Einzelfallhilfe“ eingetragen werden. Für das Bearbeiten dieser offiziellen Formulare haben Sie gemäß §§ 13 bis 17 SGB I das Recht auf fachkundige Unterstützung und Beratung durch Mitarbeiter:innen der Sozialbehörden.

Mindestens eine der drei Antragsmöglichkeiten muss in jedem Fall ausgedruckt, ausgefüllt und abgeschickt werden. Besser ist es, diesen Antrag persönlich abzugeben oder per Einschreiben zu schicken, sodass Sie eine Empfangsbestätigung erhalten können.

Im Sozialpsychiatrischen Dienst Ihres Gesundheitsamtes wird dann Ihr Bedarf an Einzelfallhilfe besprochen werden und es werden für Sie mögliche Fachkräfte ausgesucht. Ist die richtige Fachkraft gefunden, kann die Arbeit beginnen. Weitere Informationen zu möglichen Inhalten dieser Arbeit finden Sie, indem Sie oben das Thema „Inhalte“ anklicken.

Manchmal kommt es vor, dass, obwohl ein dringender Bedarf nach Einzelfallhilfe besteht, im örtlichen Sozialpsychiatrischen Dienst keine passende Fachkraft in vertretbarer Zeit gefunden werden kann, oder ein Antrag trotz dringenden Bedarfes abgelehnt wird.

Für diese Fälle haben sich die Fachkräfte in Berlin in einem Netzwerk organisiert, an dass Sie Ihre Anfrage senden können. Bei der Suche nach einer Fachkraft, ist strikt zu beachten, dass keine Namen von potentiellen Klient:innen mitgeteilt werden und immer eine Kontaktmöglichkeit via Telefon oder Email angegeben wird. Es genügt für so eine Anfrage, dass Sie in Ihren eigenen Worten kurz Ihre Situation erklären und begründen, warum Sie Einzelfallhilfe brauchen.

Wenn eine Fachkraft Kapazitäten frei hat, ist es z.B. möglich, ein erstes Treffen zum Kennenlernen auszumachen. Erscheint eine Zusammenarbeit machbar, werden Sie gemeinsam mit der entsprechenden Fachkraft wieder beim Sozialpsychiatrischen Dienst vorstellig. Falls Sie Fragen haben, weil Ihr Antrag abgelehnt wurde, können Sie evtl. an weiterführende Unterstützung verwiesen werden.

Von Seiten der potentiellen Hilfenutzer:in ist es beim Sozialpsychiatrischen Dienst notwendig, darzulegen, warum die Fachkraft Ihrer Meinung nach geeignet und notwendig ist für Ihre Unterstützung. Die Fachkraft muss ihrerseits darlegen, warum sie meint, die Aufgabe übernehmen zu können. Dazu sind die üblichen Bewerbungsunterlagen mit Qualifikationsnachweisen nötig.

Die Emailadresse für Anfragen an Fachkräfte lautet <netzwerk.efh@gmail.com>.

 

 

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