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Sie fühlen sich isoliert, können wichtige Bereiche des täglichen Lebens nicht mehr oder nur unzureichend bewältigen? Immer wieder scheitern Sie an Barrieren, in Ihnen selbst oder in der Umwelt?
Dann haben Sie vielleicht Anspruch auf die Hilfe durch eine Person, die als Einzelfallhelfende tätig ist.
Die Einzelfallhilfe gibt es in Berlin als eine „besondere Assistenzleistung“ im Rahmen der Eingliederungshilfe.
Einzelfallhilfe ist ein „niedrigschwelliges Leistungsangebot“ zur Unterstützung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (als Teil der Assistenzleistungen nach § 113 Absatz 2 Nummer 2 SGB IX.) Niedrigschwellig heißt, dass Sie nirgendwo regelmäßig hingehen müssen, sondern dass die Hilfsperson Sie in der Regel aufsuchen oder sich mit Ihnen gemeinsam an einem vereinbarten Ort treffen wird.
Voraussetzung ist eine seelische, geistige oder körperliche Behinderung, die Sie wesentlich an der sozialen Teilhabe hindert und seit mindestens 6 Monaten besteht, oder eine chronische Erkrankung, die zu einer Behinderung führen kann oder voraussichtlich wird.
Sie wird im Land Berlin ausschließlich von freiberuflich/selbständig-arbeitenden Einzelfallhelferinnen und Einzelfallhelfern ausgeübt, die hierfür ein Honorar, finanziert über das Sozialamt, erhalten.
Diese einzelfallhelfenden Personen können in der Regel verschiedene Qualifikationen haben: Sozialpädagogik, Psychologie, im Pflege- oder Erziehungsbereich oder andere Berufshintergründe mit umfangreichen Erfahrungen im medizinischen, sozialen oder auch rechtlichen Bereich.
Für die Erlangung von Einzelfallhilfe gibt es grundsätzlich zwei Wege:
- Als vom Teilhabefachdienst Soziales des zuständigen Sozialamts bewilligte Leistung. Dieses überprüft nach Antragstellung auch, ob Sie „leistungsberechtigt“ im Sinne des Gesetzes sind. Dazu kann er um eine Stellungnahme des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SpD) bitten. Sie können aber auch im direkten Kontakt mit Ihrem bezirklichen SpD um eine Befürwortung von Einzelfallhilfe bitten.
- Die Leistung können Sie auch vollständig als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Das kann dann infrage kommen, wenn Ihnen aufgrund ihrer finanziellen Situation keine staatlichen Geldleistungen zustehen. In diesem Fall müssten Sie selbst nach einer geeigneten Helferperson suchen und alle Einzelheiten mit ihr aushandeln. Beispiel: Sie haben ein zu hohes Vermögen (z.B. durch eine Erbschaft oder zu hohes Einkommen). Sie sind dann ein Selbstzahler.
Ob ihr Einkommen oder Vermögen für staatliche Hilfen zu hoch ist, können Sie selbst schon einmal hier überprüfen:
Das ist Ihnen alles zu kompliziert? Dann bitten Sie mit einer Mail an das Netzwerk Einzelfallhilfe um Hilfe:
Kontakt: netzwerk.efh@gmail.com
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