Inhalte der Einzelfallhilfe

Einzelfallhilfe ist immer individuell.

Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern.

Hierzu gehört insbesondere die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, Ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder Sie so weit wie möglich unabhängig von Hilfe zu machen.

Einige der Gesetzesgrundlagen sind z.B. §§ 90 ff. SGB IX.

Um nur einen kleinen Einblick davon zu geben, bei welchen Anliegen Einzelfallhilfe unterstützend Hilfe leisten könnte, die folgende Auflistung. Im Einzelfall hängen die Leistungen immer vom Bedarf und der Qualifikation des Einzelfallhelfenden ab.

  • Vermittlung der Einsicht in die Behinderung und bewusster Umgang mit den daraus resultierenden Erfordernissen
  • Unterstützung bei der Bewältigung/Verminderung spezifischer Beeinträchtigung/Gefahren durch die Behinderung
  • Planung des Tagesablaufes/Tagesstrukturierung
  • Trainings im Lebensumfeld (Arztbesuche, Behördengänge, Einkäufe usw.), Wegetraining
  • Begleitung zu gerichtlichen Verhandlungen/Anhörungen
  • Unterstützung beim Erlangen praktischer Fähigkeiten, insbesondere bei der Haushaltsführung, Selbstversorgung im Bereich Wohnen und Wirtschaften
  • Hilfen zur Verselbständigung und Erweiterung der Mobilität
  • Unterstützung und Anleitung in den Bereichen Ernährung, Hygiene und Kleidung
  • Aufbau und Pflege sozialer Anbindungen, soziale Trainings
  • Hilfe bei der Regelung finanzieller Angelegenheiten, insbesondere der Einteilung der vorhandenen Mittel, Initiierung von Schuldenregulierung
  • Problembewältigung im familiären und partnerschaftlichen Bereich
  • sinnvolle Freizeitgestaltung
  • Problematisierung evtl. vorhandener Süchte, Hinführen zu entsprechenden Hilfeangeboten, psychosoziale Betreuung im Rahmen des Methadonprogramms
  • sozialpädagogisch Unterstützung bei der Erschließung und Inanspruchnahme sonstiger Hilfs- und Beratungsangebote/weiterer psychiatrische. Hilfen im Umfeld
  • Begleitung und Vorbereitung auf therapeutische Prozesse
  • Mitarbeit bei der Vorbereitung, Einleitung und Durchführung rehabilitativer Maßnahmen
  • Stabilisierung der soz. Sicherung (Krankenversicherung, staatliche Leistungen)
  • Unterstützung der Compliance (Bereitschaft, ärztlichen Anweisungen zu folgen, Bereitschaft, therapeutische Anweisungen und Strategien auf die Möglichkeit und Wünsche des Patienten abzustimmen)
  • Unterstützung. bei eigenverantwortlichen und selbst bestimmten Medikamenteneinnahme
  • Hilfe bei Krisen- und Konfliktbewältigung, präventiv (Lösungsstrategien), Begleiten (Erleben, Aufarbeiten), Intervenieren
  • Begleitung von Krisensituationen (Aggressivität; Wahnvorstellungen etc.)
  • Hilfen beim Ablösen aus dem Elternhaus
  • Hilfen zum Erhalt der familiären Zusammenhänge, um z.B. Fremdunterbringung zu vermeiden
  • Angehörigenberatung
  • Hilfe bei der Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung, die den Bedürfnissen des Menschen mit Behinderung entspricht
  • Hilfe bei möglicher angemessener Wiedereingliederung in Tätigkeiten, Beruf, Ausbildung
  • Erlebnisorientierte Selbsterfahrung
  • psychotherapeutisch orientierte Betreuung/Gespräche
  • Beratung bei der Aufarbeitung von Gewalterfahrungen/sex. Übergriffen
  • Unterstützung bei der Loslösung aus Abhängigkeits-/Gewaltbeziehungen
  • angemessene Ermutigung durch Lob, Bestätigung, humorvolle Herausforderung
  • Kontaktübungen mit Tieren und Pflanzen
  • Körperarbeit
  • Entspannungsübungen
  • Gedächtnistrainings
  • Anti-Angst-Trainings
  • Coming-Out/Transgender-Beratung
  • Förderung der körperlichen Mobilität (Rollstuhl- und Gehhilfentraining, Sport und Spiel)
  • Förderung des Umgangs mit Buchstaben und Zahlen

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